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Be|schwö|rer 〈m. 3〉
1. jmd., der Geister beschwören kann, Zauberer
2. 〈fig.〉 Mahner
● ein \Beschwörer des menschl. Gewissens
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Be|schwö|rer, der; -s, -:
jmd., der etw. ↑ beschwört (3), hervorruft:
mit seinen Erzählungen ist er ein lebendiger B. der Vergangenheit.
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Be|schwö|rer, der; -s, -: jmd., der etw. beschwört (3), hervorruft: mit seinen Erzählungen ist er ein lebendiger B. der Vergangenheit.
Universal-Lexikon. 2012.