* * *
ob|ser|vie|ren [ɔpzɛr'vi:rən] <tr.; hat:der Verfassungsfeindlichkeit, eines Verbrechens verdächtige Personen oder entsprechende Objekte polizeilich überwachen:
jmdn. observieren [lassen]; eine Wohnung, ein Haus observieren.
* * *
ob|ser|vie|ren 〈[ -vi:-] V. tr.; hat〉 (unauffällig) beobachten ● einen Verdächtigen \observieren [<lat. observare „beobachten“]
* * *
ob|ser|vie|ren <sw. V.; hat [lat. observare]:
1.
a) der Verfassungsfeindlichkeit, eines Verbrechens verdächtige Personen od. entsprechende Objekte polizeilich überwachen:
jmdn. o. [lassen];
eine Wohnung o.;
b) Personen, Gebäude o. Ä. über einen längeren Zeitraum [zu einem bestimmten Zweck] beobachten.
2. (veraltet) [wissenschaftlich] beobachten.
* * *
ob|ser|vie|ren <sw. V.; hat [lat. observare]: 1. a) der Verfassungsfeindlichkeit, eines Verbrechens verdächtige Personen od. entsprechende Objekte polizeilich überwachen: jmdn. o. [lassen]; eine Wohnung, ein Haus o.; 30 Beamte in Uniform und Zivil observieren Tag und Nacht die Gegend (Stadtblatt 21, 1984, 13); Er sei ... einverstanden gewesen, dass Guillaume observiert werden solle (MM 25. 9. 75, 2). b) Personen, Gebäude o. Ä. über einen längeren Zeitraum [zu einem bestimmten Zweck] beobachten: Die Stasi nutzte Hinweise ihres Agenten, um Leute zu o. (Spiegel 38, 1994, 97). 2. (veraltet) [wissenschaftlich] beobachten: ∙ Dass er sich ... im astrologischen Turme mit dem Doktor einschließen wird und mit ihm o. (die Sterne beobachten; Schiller, Piccolomini III, 1).
Universal-Lexikon. 2012.