Streitsache
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Rẹchts|streit 〈m. 1〉
1. Streit, der gerichtlich entschieden wird, worden ist od. werden muss
2. Meinungsverschiedenheit in der Gesetzesauffassung
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Rẹchts|streit, der (Rechtsspr.):
zwischen zwei Parteien bzw. Beteiligten in einem gerichtlichen Verfahren ausgetragene Auseinandersetzung über ein ↑ Rechtsverhältnis (1); Prozess.
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Rechts|streit,
Rechts|streitigkeit, die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien (oder Beteiligten) über ein Rechtsverhältnis; der Prozess (mit Ausnahme des Strafverfahrens).
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Rẹchts|streit, der (Rechtsspr.): zwischen zwei Parteien bzw. Beteiligten in einem gerichtlichen Verfahren ausgetragene Auseinandersetzung über ein ↑Rechtsverhältnis (1); Prozess.
Universal-Lexikon. 2012.