schwer|be|schä|digt auch: schwer be|schä|digt 〈Adj.〉
I 〈Zusammen- u. Getrenntschreibung〉 in erheblichem Maße beschädigt, lädiert ● ein \schwerbeschädigtes Auto
II 〈nur Zusammenschreibung; Amtsdt.〉 durch (im Krieg od. durch einen Unfall erlittene) gesundheitliche Schäden ständig um mehr als 50 % arbeitsbehindert ● aufgrund seiner Verletzungen wurde er als schwerbeschädigt eingestuft
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schwer|be|schä|digt <Adj.> (Amtsspr.):
(durch im Krieg o. Ä. erlittene Verletzungen) schwerbehindert.
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schwer|be|schä|digt <Adj.; o. Komp.; Sup.: schwerstbeschädigt> (Amtsspr.): (durch im Krieg o. Ä. erlittene Verletzungen) schwerbehindert.
Universal-Lexikon. 2012.