schwer|be|schä|digt auch: schwer be|schä|digt 〈Adj.〉
I 〈Zusammen- u. Getrenntschreibung〉 in erheblichem Maße beschädigt, lädiert ● ein \schwer beschädigtes Auto
II 〈nur Zusammenschreibung; Amtsdt.〉 durch (im Krieg od. durch einen Unfall erlittene) gesundheitliche Schäden ständig um mehr als 50 % arbeitsbehindert ● aufgrund seiner Verletzungen wurde er als schwerbeschädigt eingestuft
Universal-Lexikon. 2012.