Sẹch|ser 〈[ -ks-] m. 3; umg.〉
1. 〈Lotto〉 Gewinn mit sechs richtigen Zahlen, Hauptgewinn, Haupttreffer
2. 〈veraltet〉 Fünfpfennigstück
● er hat nicht für einen \Sechser Verstand 〈fig.; umg.〉 gar keinen
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Sẹch|ser, der; -s, -:
1. [urspr. = Münze vom sechsfachen Wert einer kleineren Einheit; nach 1874 volkstüml. Bez. für das neu eingeführte 5-Pfennig-Stück der Währung des Deutschen Reiches] (landsch. veraltet) 5-Pfennig-Stück:
das kostet einen S. (fünf Pfennig).
2. (ugs.) Kombination von sechs Zahlen, auf die ein Gewinn fällt; Hauptgewinn.
3. (landsch.) Sechs.
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Sechser,
allgemein Münze im sechsfachen Wert einer Grundeinheit, z. B. Sechsbätzner, Sechsgröscher. Im engeren Sinn wurde damit aber die Scheidemünze zu ½ Groschen = 6 Pfennige bezeichnet, auch dann noch, als der Groschen im 19. Jahrhundert in 10 Pfennige unterteilt wurde. In Norddeutschland wurde das Halbstück des Schillings Sechsling (Sesling, Sössling) genannt, 1 Sechsling = 6 Pfennige.
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Sẹch|ser, der; -s, - [urspr. = Münze vom sechsfachen Wert einer kleineren Einheit; nach 1874 volkst. Bez. für das neu eingeführte 5-Pfennig-Stück der Währung des Deutschen Reiches]: 1. (landsch.) ↑Fünfer (1): mir ist ein S. runtergefallen; das kostet einen S. (fünf Pfennig); *nicht für einen S. (landsch.; kein bisschen, nicht im Geringsten): er hat nicht für einen S. Humor; das interessiert mich nicht für einen S. 2. (ugs.) vgl. ↑Dreier (2). 3. (landsch.) vgl. ↑Dreier (3).
Universal-Lexikon. 2012.