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aus|fres|sen ['au̮sfrɛsn̩], frisst aus, fraß aus, ausgefressen <tr.; hat:1. (ein Gefäß, eine Frucht u. Ä.) leer fressen:
der Hund hat seinen Napf ausgefressen.
2. (ugs.) etwas Unrechtes, Strafbares tun:
was hat er denn wieder ausgefressen?
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aus||fres|sen 〈V. tr. 139; hat〉
1. eine Schüssel, einen Trog \ausfressen leerfressen, fressen, bis nichts mehr darin ist
2. Metall \ausfressen fressend, ätzend zerstören (von Säuren)
3. etwas \ausfressen 〈fig.; umg.〉 eine Dummheit machen, sich etwas zuschulden kommen lassen, eine (leichte) Straftat begehen
● dauernd frisst sie irgend etwas aus 〈fig.; umg.〉
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aus|fres|sen <st. V.; hat:
1.
a) (Futter) aus etw. fressend herausholen:
die Vögel haben die Körner [aus dem Futternapf] ausgefressen;
b) (ein Gefäß, eine Frucht u. a.) leer fressen:
den Trog a.;
(derb in Bezug auf Menschen:) er hat die ganze Schüssel [Pudding] ausgefressen;
c) <meist in einer zusammengesetzten Zeitform> zu Ende fressen:
die Pferde haben noch nicht ausgefressen.
2. (von Wasser) auswaschen, durch Unterspülen zerstören:
das Wasser hat die Ufer über weite Strecken ausgefressen.
3. (salopp) die Folgen tragen müssen für etw., was jmd. selbst od. häufiger ein anderer verschuldet hat; ausbaden müssen:
das musst du allein a.
4. (ugs.) etw. Unrechtes, Strafbares o. Ä. tun:
hat er was ausgefressen?
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aus|fres|sen <st. V.; hat: 1. a) (Futter) aus etw. fressend herausholen: die Vögel haben die Körner [aus dem Futternapf] ausgefressen; b) (ein Gefäß, eine Frucht u. a.) leer fressen: den Trog a.; sie ... trug das Ei ... an eine sichere Stelle ... und fraß es vorsichtig aus (Lorenz, Verhalten I, 49); (derb in Bezug auf Menschen:) er hat die ganze Schüssel [Pudding] ausgefressen; c) zu Ende fressen; <meist in einer zusammengesetzten Zeitform>: die Pferde haben noch nicht ausgefressen. 2. (von Wasser) auswaschen, durch Unterspülen zerstören: das Wasser hat die Ufer über weite Strecken ausgefressen. 3. (salopp) die Folgen tragen müssen für etw., was jmd. selbst od. häufiger ein anderer verschuldet hat; ausbaden müssen: was der Junker versaut, muss der Jude a. (Tucholsky, Werke I, 423). 4. (ugs.) etw. Unrechtes, Strafbares o. Ä. tun: hat er was ausgefressen?; Noch niemals hat sich ein Täter durch angedrohte Strafen abhalten lassen, etwas auszufressen (Tucholsky, Werke I, 406).
Universal-Lexikon. 2012.