Spe|zi|es|schuld 〈f. 20〉 Verpflichtung zur Leistung einer genau bestimmten Sache; Ggs Gattungsschuld
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Spezi|esschuld,
die Verpflichtung zur Leistung einer bestimmten Sache; im Unterschied zur Gattungsschuld (Gattungskauf).
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Spe|zi|es|schuld, die (Rechtsspr.): Schuld, bei der die Verpflichtung zu einer nicht nur der Art nach, sondern individuell bestimmten Leistung besteht (z. B. die Verpflichtung, als Verkäufer einer bestimmten individuellen Sache genau diese u. nicht etwa eine gleichartige andere zu liefern).
Universal-Lexikon. 2012.