Spọrt|ver|band 〈m. 1u〉 Verband von Vereinen einer Sportart od. von Vereinigungen mehrerer Sportarten zur Wahrung gemeinsamer Interessen
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Spọrt|ver|band, der:
organisatorischer Zusammenschluss mehrerer Sportvereine zur gemeinsamen Vertretung ihrer Interessen.
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Sportverband,
Organisation, die national oder international für eine Sportart verantwortlich ist, Meisterschaften ausschreibt, die Einhaltung der Regeln überwacht, an Neuregelungen mitarbeitet, Rekordlisten führt u. a.
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Spọrt|ver|band, der: organisatorischer Zusammenschluss mehrerer Sportvereine zur gemeinsamen Vertretung ihrer Interessen.
Universal-Lexikon. 2012.