Staats|ak|ti|on 〈f. 20; fig.; umg.〉 großes Aufhebens ● wir wollen aus der Angelegenheit keine \Staatsaktion machen
* * *
Staats|ak|ti|on, die:
einschneidende Maßnahme, wichtige Aktion einer Staatsregierung:
☆ eine S. aus etw. machen ↑ (Haupt- und Staatsaktion).
* * *
Staats|ak|ti|on, die: einschneidende Maßnahme, wichtige Aktion einer Staatsregierung: Ü ... bliesen ihre kleinen Gezänke und Lustbarkeiten und Spielereien nach Kräften zu wichtigen Angelegenheiten und -en auf (Hesse, Sonne 5); *eine S. aus etw. machen (↑Haupt- und Staatsaktion).
Universal-Lexikon. 2012.