Staats|ex|a|men 〈n. 14; Pl. a.: -mi|na〉 Examen vor einer staatl. Prüfungskommission; Sy Staatsprüfung
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Staats|ex|a|men, das:
Staatsprüfung:
sein S. ablegen.
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Staats|examen,
umgangssprachliche Bezeichnung für die Staatsprüfung, in der DDR die staatliche Abschlussprüfung an Universitäten, Hoch- und Fachschulen.
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Staats|exa|men, das: Staatsprüfung: wo hast du dein S. abgelegt?; Sie brauchten lange, um zu verdauen, dass sie auch beim zweiten Mal durchs juristische S. gerasselt waren (Zeit 15. 4. 99, 83).
Universal-Lexikon. 2012.