Akademik

stattgeben
stạtt||ge|ben 〈V. intr. 143; hat
1. einer Bitte \stattgeben eine B. gewähren
2. einem Gesuch \stattgeben ein G. bewilligen
3. einer Sache \stattgeben eine S. zulassen
[<Statt + geben]

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stạtt|ge|ben <st. V.; hat (Amtsspr.):
einer (als Antrag, Gesuch o. Ä. formulierten) Bitte, Forderung o. Ä. entsprechen.

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stạtt|ge|ben <st. V.; hat (Amtsdt.): einer (als Antrag, Gesuch o. Ä. formulierten) Bitte, Forderung o. Ä. entsprechen: ihr (= der Revision) darf die höchste Instanz nur dann s., wenn das Urteil formale Fehler oder Denkfehler aufweist (Mostar, Unschuldig 12); ... ward dem Gnadengesuch Hugo Weinschenks vom Senate stattgegeben (Th. Mann, Buddenbrooks 436).

Universal-Lexikon. 2012.