Steu|er|hin|ter|zie|hung 〈f. 20〉 das Hinterziehen, Nichtangeben von steuerpflichtigen Einnahmen
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Steu|er|hin|ter|zie|hung, die (Steuerw.):
Hinterziehung von Steuern.
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Steuerhinterziehung,
Steuerstrafrecht.
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Steu|er|hin|ter|zie|hung, die (Steuerw.): Hinterziehung von Steuern durch das Nichtangeben von steuerpflichtigem Einkommen od. durch unvollständige, unrichtige Angaben über die Vermögens-, Einkommensverhältnisse: Kicker ... haben die ihnen vorgeworfene S. gestanden (MM 8. 9. 95, 1).
Universal-Lexikon. 2012.