Straf|rah|men 〈m. 4; fig.〉 Spielraum zw. dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchst- u. Mindestmaß einer Strafe
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Straf|rah|men, der (Rechtsspr.):
(im Strafgesetzbuch eingeräumter) Spielraum für die Strafzumessung:
für einige Delikte wurde der S. erweitert und reicht nun bis zu fünf Jahren Haft.
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Straf|rah|men, der (Rechtsspr.): (im Strafgesetzbuch eingeräumter) Spielraum für die Strafzumessung: der S. wurde für einige Delikte erweitert (Saarbr. Zeitung 8. 7. 80, 17); Der S. reicht von einer frei zu bemessenden Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft (SZ 6. 7. 99, 4).
Universal-Lexikon. 2012.