Akademik

Strafversetzung
Straf|ver|set|zung 〈f. 20Versetzung auf einen anderen Posten als Strafe für ein Vergehen

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Straf|ver|set|zung, die:
das Strafversetzen; das Strafversetztwerden.

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Strafversetzung,
 
öffentliches Dienstrecht: Die Strafversetzung im Sinne einer räumlichen Versetzung an einen anderen Dienstort als dem bisherigen gibt es disziplinarrechtlich nicht mehr. Zulässig ist dagegen die Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt. (Disziplinarrecht)

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Straf|ver|set|zung, die: das Strafversetzen; das Strafversetztwerden.

Universal-Lexikon. 2012.