Strạnd|gut 〈n. 12u; unz.〉 an den Strand gespültes Gut (von gestrandeten Schiffen)
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Strạnd|gut, das <Pl. selten>:
vom Meer an den Strand gespülte Gegenstände (meist von gestrandeten Schiffen).
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Strandgut,
Strandtrift, das von der See an den Strand geworfene Gut (Bergung). Die Strandungsordnung vom 17. 5. 1874, die besondere, vom allgemeinen Sachenrecht abweichende Bestimmungen über Strandgut enthielt, ist durch Gesetz vom 28. 6. 1990 ersatzlos aufgehoben worden. Nunmehr gilt auch für Strandgut das allgemeine Sachenrecht.
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Strạnd|gut, das <o. Pl.>: vom Meer an den Strand gespülte Gegenstände (meist von gestrandeten Schiffen).
Universal-Lexikon. 2012.