suk|ze|die|ren 〈V. tr.; hat; veraltet〉 jmdn. \sukzedieren jmdm. (in einem Amt) nachfolgen, in jmds. Rechtsstellung eintreten [<lat. succedere „nachfolgen, gelingen“]
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suk|ze|die|ren <sw. V.; hat [lat. succedere, eigtl. = von unten nachrücken, zu: sub = unter u. cedere = einhergehen; vonstattengehen] (veraltet):
nachfolgen, in jmds. Rechte eintreten.
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suk|ze|die|ren <sw. V.; hat [lat. succedere, eigtl. = von unten nachrücken, zu: sub = unter u. cedere = einhergehen; vonstatten gehen] (veraltet): nachfolgen, in jmds. Rechte eintreten: ∙ Der Fürst konnte seine Tochter nicht auffinden und war also ohne Sukzession. - Hier sukzediere ich (Cl. Brentano, Musikanten 3).
Universal-Lexikon. 2012.