Sụm|men|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung, bei der sich die Leistung des Versicherten im Schadensfalle nur nach der vereinbarten Versicherungssumme, nicht nach der Höhe des Schadens richtet, z. B. Lebensversicherung
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Summenversicherung,
Sammelbezeichnung für alle Versicherungszweige, bei denen nach Eintritt des Versicherungsfalles die im Versicherungsvertrag bezeichnete Summe fällig wird, ungeachtet der tatsächlichen Höhe des entstandenen Schadens oder Bedarfs (z. B. Lebens- und Krankentagegeldversicherung).
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Sụm|men|ver|si|che|rung, die: Versicherung, bei der nach Eintritt des Versicherungsfalles eine vertraglich vereinbarte Summe ohne Rücksicht auf die Höhe des Schadens od. Bedarfs fällig wird (z. B. Lebensversicherung).
Universal-Lexikon. 2012.