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Todsünde
Tod|sün|de 〈f. 19schwere Sünde, die den Verlust der Gnade nach sich zieht ● die sieben \Todsünden Hochmut, Geiz, Wollust, Neid, Völlerei, Zorn, Trägheit (des Herzens)

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Tod|sün|de, die [mhd. tōtsünde] (kath. Kirche):
schwere, im Unterschied zur lässlichen Sünde den Verlust der übernatürlichen Gnade u. der ewigen Seligkeit bewirkende Sünde:
eine T. begehen.

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Todsünde,
 
schwere Sünde, katholische Theologie: aus der Bußpraxis der frühen Kirche hervorgegangene Klassifizierung (im Unterschied zur lässlichen Sünde), mit der ursprünglich eine Sünde bezeichnet wird, zu deren Vergebung das Bußsakrament erforderlich ist; inhaltlich gefasst eine freiwillige, absichtsvolle und schwerwiegende Übertretung göttlicher Gebote, bei der in einer Grundentscheidung die Abkehr von Gott vollzogen wird. Ihre Folge sind Ausschluss von der göttlichen Gnade und ewige Verdammnis. Im Mittelalter wurden diese Grundeinteilung systematisiert, der juridische Aspekt (Gesetzesübertretung) verstärkt und die sieben Hauptsünden als Todsünden fixiert. In der neueren katholischen Theologie nähert man sich vielfach dem protestantischen Verständnis an, in dem weitgehend auf eine Unterscheidung von schweren und leichten Sünden zugunsten der Betonung einer allgemeinen Sündigkeit des Menschen verzichtet wird. Wo noch von Todsünde gesprochen wird, wird diese in der Regel im Sinne eines verfehlten Lebens im Ganzen (nicht einzelner Fehlentscheidungen) interpretiert.

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Tod|sün|de, die [mhd. tōtsünde] (kath. Kirche): schwere, im Unterschied zur lässlichen Sünde den Verlust der übernatürlichen Gnade u. der ewigen Seligkeit bewirkende Sünde: Es kam dann schon auf, ob der Kindersegen verhütet worden ist, und das war eine T. (Wimschneider, Herbstmilch 58); eine T. begehen; Ü es ist eine T., den köstlichen Wein hinunterzustürzen, als wäre es Wasser.

Universal-Lexikon. 2012.