Trag|werk 〈n. 11〉 die Teile des Flugzeuges, die es in der Luft tragen, Flügel
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Trag|werk, das:
1. (Flugw.) Gesamtheit von Tragflügeln, Querruder u. Landeklappen eines Flugzeugs.
2. (Bauw.) lastentragender Bauteil.
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Tragwerk,
1) Bautechnik: System aus Trägern oder anderen Bauelementen, das die Wirkungen aus ständigen Lasten, Verkehrs- und Nutzlasten aufnimmt und an die Auflager (Pfeiler, Widerlager u. a.) überträgt. Je nach Art beziehungsweise Anordnung der Bauelemente unterscheidet man Flächentragwerke, Rahmentragwerke (Rahmen), Bogentragwerke (Bogen), Balkentragwerke (Sprengwerk, Hängewerk), Stabwerke und Seiltragwerke.
2) Flugzeugbau: Baugruppe des Flugzeugs.
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Trag|werk, das: 1. (Flugw.) Tragflügel, Querruder u. Landeklappen eines Flugzeugs. 2. (Bauw.) lastentragender Bauteil.
Universal-Lexikon. 2012.