über|schlä|gig 〈Adj.〉 annähernd, ungefähr; Sy überschläglich ● eine \überschlägige Berechnung
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über|schlä|gig <Adj.>:
die -en (überschlägig berechneten) Kosten;
etw. ü. berechnen.
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über|schlä|gig <Adj.>: durch einen ↑Überschlag (1), durch Überschlagen erfolgend: Beim -en Rechnen schätzt man eine Summe ..., um einen Fehler in der Größenordnung zu vermeiden (Mathematik I, 409); die -en (überschlägig berechneten) Kosten; etw. ü. berechnen; Die Berechnung muss aber ü. (ungefähr) erkennen lassen, wie die Ertragslage nach der Sanierung sich verbessert (FAZ 7. 11. 97, 50).
Universal-Lexikon. 2012.