Akademik

unterfahren
un|ter|fah|ren 〈V. tr. 130; hat
1. = untertunneln
2. ein Gebäude \unterfahren die Grundmauern eines Gebäudes nachträglich vertiefen od. erweitern
3. eine Grube \unterfahren einen Grubenbau unter einen anderen od. eine Lagerstätte bauen

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un|ter|fah|ren <st. V.; hat:
1.
a) (Bauw.) einen Tunnel o. Ä. unter einem Gebäude hindurchführen;
b) (Bergbau) einen Grubenbau unter einer Lagerstätte od. einem anderen Grubenbau anlegen, bauen.
2. mit einem Fahrzeug unter etw. fahren, hindurchfahren:
einen Viadukt u.

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unterfahren,
 
Bergbau: einen Grubenbau unter einer Lagerstätte oder einem anderen Grubenbau auffahren.

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un|ter|fah|ren <st. V.; hat: 1. a) (Bauw.) einen Tunnel o. Ä. unter einem Gebäude hindurchführen: entschied sich die Gemeindeversammlung ..., das gefährliche Bergsturzgebiet mit einem Tunnel zu u. (NZZ 30. 4. 83, 28); b) (Bergbau) einen Grubenbau unter einer Lagerstätte od. einem anderen Grubenbau anlegen, bauen. 2. a) mit einem Fahrzeug unter etw. hindurchfahren: einen Viadukt u.; b) mit einem Fahrzeug (bei einem Zusammenstoß, Aufprall o. Ä.) teilweise unter etw., bes. ein anderes Fahrzeug geraten: Seine Stoßfänger sind zu schmal, beulen sich an den Ecken ein und werden leicht unterfahren (ADAC-Motorwelt 10, 1984, 24).

Universal-Lexikon. 2012.