Akademik

Versicherungsbetrug
Ver|sị|che|rungs|be|trug 〈m.; -(e)s; unz.〉 Betrug, durch den die Versicherungsgesellschaft geschädigt wird

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Ver|sị|che|rungs|be|trug, der:
Betrug durch Vortäuschen eines Versicherungsfalls.

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Versicherungsbetrug,
 
das Vortäuschen eines Versicherungsfalls zu dem Zweck, Versicherungsleistungen zu Unrecht zu erhalten. Versicherungsbetrug wird als gewöhnlicher Betrug mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 263 StGB). Wird ein Versicherungsfall vorgetäuscht, nachdem der Täter oder ein Dritter zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat, liegt regelmäßig ein besonders schwerer Fall des Versicherungsbetrugs vor, der mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird (§ 263 Absatz 3 Nummer 5 StGB). Versicherungsmissbrauch

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Ver|sị|che|rungs|be|trug, der: Betrug durch Vortäuschen eines Versicherungsfalls, durch den eine Versicherungsgesellschaft geschädigt wird.

Universal-Lexikon. 2012.