Ver|wạl|tungs|rat 〈m. 1u〉 Gremium, das die Geschäftsführung von Körperschaften od. Anstalten des öffentlichen Rechts überwacht
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Ver|wạl|tungs|rat, der:
Gremium, das mit der Überwachung der Tätigkeit einer Körperschaft, Anstalt od. Stiftung des öffentlichen Rechts betraut ist.
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Verwaltungsrat,
in manchen Verwaltungsbereichen durch Gesetz gebildetes Organ, in dem Vertreter der betroffenen Interessengruppen oder der Allgemeinheit an der Verwaltungstätigkeit mitwirken; besonders bei Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts (Rundfunkanstalten, Bundesanstalt für Arbeit. - In der Schweiz dem Aufsichtsrat der AG entsprechendes Organ.
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Ver|wạl|tungs|rat, der: Gremium, das mit der Überwachung der Tätigkeit einer Körperschaft, Anstalt od. Stiftung des öffentlichen Rechts betraut ist.
Universal-Lexikon. 2012.