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Veto - info!
Veto: Das Substantiv Veto ist abgeleitet aus der ersten Person Singular des lateinischen Verbs vetare „verbieten“, bedeutet also wörtlich übersetzt „ich verbiete“.
Seinen Ursprung hat das Veto im antiken Rom. Dort wurde 494 v. Chr. das Amt des Volkstribunen eingeführt, das bis zur Errichtung des Kaiserreichs 27 v. Chr. bestand. Diese Tribunen hatten das Recht, mit der Formel Veto! Beschlüsse anderer Gremien wie zum Beispiel des römischen Senats anzuhalten.
In den USA kann der Präsident durch sein Veto Kongressbeschlüsse stoppen. Dieses Veto gilt aber nicht absolut, sondern kann vom Kongress mit Zweidrittelmehrheit überstimmt werden. In der Bundesrepublik Deutschland kann der Bundesrat auf diese Weise Einspruch gegen Beschlüsse des Bundestags einlegen; die betroffenen Vorlagen müssen dann meist im Vermittlungsausschuss der beiden Kammern behandelt werden. Darüber hinaus haben in Deutschland noch zwei Minister ein Vetorecht gegen Entscheidungen der Bundesregierung: Der Bundesfinanzminister kann Einspruch erheben, wenn hinreichende Deckung für eine Ausgabe fehlt, und der Bundesjustizminister kann dies tun, wenn er an der Vereinbarkeit einer Vorlage mit dem Grundgesetz zweifelt.
Eine besondere Bedeutung hat das Veto bei den Vereinten Nationen. Im Weltsicherheitsrat haben die fünf ständigen Mitglieder USA, Großbritannien, Frankreich, Russland und China ein Vetorecht, mit dem einer von ihnen Beschlüsse selbst dann verhindern kann, wenn alle übrigen 14 Mitglieder des Rates zustimmen. Sie werden in diesem Zusammenhang deswegen auch Vetomächte genannt.

Universal-Lexikon. 2012.