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Zu|satz|stoff 〈m. 1〉 Stoff, der einer Sache, bes. Lebensmitteln, bei der Herstellung zusätzlich beigegeben wird
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Zu|satz|stoff; Syn.: Lebensmittelzusatzstoff, (veraltet:) Fremdstoff (2): Bez. für Stoffe, die Lebensmitteln aufgrund von Rechtsbestimmungen zugefügt werden dürfen, um Nähr- u. Genusswert, Beschaffenheit, Verarbeitbarkeit, Haltbarkeit etc. zu beeinflussen, z. B. Lebensmittelfarbstoffe, Konservierungsmittel, Antioxidantien, Emulgatoren, Verdickungsmittel, Geschmacksverstärker, Süßstoffe; für viele dieser Z. besteht Kennzeichnungspflicht (↑ E-Nummer). Von Z. spricht man auch in der Tierernährung, in der Technik dagegen von Additiven, Zuschlagstoffen u. dgl. Hilfsstoffen.
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Zu|satz|stoff, der:
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Universal-Lexikon. 2012.