Akademik

Zusatzstoff
Additiv; Zusatz

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Zu|satz|stoff 〈m. 1Stoff, der einer Sache, bes. Lebensmitteln, bei der Herstellung zusätzlich beigegeben wird

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Zu|satz|stoff; Syn.: Lebensmittelzusatzstoff, (veraltet:) Fremdstoff (2): Bez. für Stoffe, die Lebensmitteln aufgrund von Rechtsbestimmungen zugefügt werden dürfen, um Nähr- u. Genusswert, Beschaffenheit, Verarbeitbarkeit, Haltbarkeit etc. zu beeinflussen, z. B. Lebensmittelfarbstoffe, Konservierungsmittel, Antioxidantien, Emulgatoren, Verdickungsmittel, Geschmacksverstärker, Süßstoffe; für viele dieser Z. besteht Kennzeichnungspflicht ( E-Nummer). Von Z. spricht man auch in der Tierernährung, in der Technik dagegen von Additiven, Zuschlagstoffen u. dgl. Hilfsstoffen.

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Zu|satz|stoff, der:
Stoff (2 a), der einer Sache bei der Herstellung zugesetzt wird; Additiv.

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Zu|satz|stoff, der: Stoff (2 a), der einer Sache bei der Herstellung zugesetzt wird; Additiv: Erst wenn ... der Nachweis erbracht wird, dass der Z. unbedenklich für die menschliche Gesundheit ist ..., darf er Nahrungsmitteln beigegeben werden (Furtmayr-Schuh, Ernährung 96).

Universal-Lexikon. 2012.