Akademik

Vorvertrag
Vor|ver|trag 〈m. 1uVereinbarung, die zum späteren Abschluss eines Vertrages verpflichtet

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Vor|ver|trag, der; -[e]s, …träge (Rechtsspr.):
vertragliche Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages.

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Vorvertrag,
 
Vertrag, der die Verpflichtung beider Vertragsparteien zum Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages enthält; er bedarf in der Regel der Form des Hauptvertrages.

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Vor|ver|trag, der; -[e]s, ...träge (Rechtsspr.): vertragliche Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages.

Universal-Lexikon. 2012.