Vor|ver|trag 〈m. 1u〉 Vereinbarung, die zum späteren Abschluss eines Vertrages verpflichtet
* * *
Vor|ver|trag, der; -[e]s, …träge (Rechtsspr.):
vertragliche Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages.
* * *
Vorvertrag,
Vertrag, der die Verpflichtung beider Vertragsparteien zum Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages enthält; er bedarf in der Regel der Form des Hauptvertrages.
* * *
Vor|ver|trag, der; -[e]s, ...träge (Rechtsspr.): vertragliche Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages.
Universal-Lexikon. 2012.