Vor|werk 〈n. 11〉
1. zu einem größeren Gut gehörendes Landgut
2. Teil einer Burg
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Vorwerk,
auf landwirtschaftlichen Gütern und größeren Betrieben vom Haupthof abgetrennter Wirtschaftshof zur Unterbringung von Vieh und Ernte, um den Weg zwischen Feldern und Hof zu verkürzen.
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Vor|werk, das; -[e]s, -e: 1. (veraltend) zu einem größeren Gut gehörender, kleinerer, abgelegener Bauernhof: ∙ Der Rheingraf fordert ... den Wiederkauf Eurer Herrschaft Stauffen; jener drei Städtlein und siebzehn Dörfer und -e (Kleist, Käthchen II, 3). 2. einer Festung vorgelagertes, mit ihr verbundenes ↑Werk (4): Ü Um Westberlin als V. der Freiheit gegen die sozialistischen Staaten am Leben ... zu halten (Prodöhl, Tod 22).
Universal-Lexikon. 2012.