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Waffenstillstand
Wạf|fen|still|stand 〈m. 1u; unz.〉 von den Regierungen od. Oberbefehlshabern vertraglich vereinbarte Einstellung der Feindseligkeiten, meist bis zum Abschluss des Friedensvertrages ● die Staaten einigten sich auf einen \Waffenstillstand

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Wạf|fen|still|stand, der:
Vereinbarung von Kriegsparteien, die Kampfhandlungen einzustellen (mit dem Ziel, den Krieg endgültig zu beenden):
der W. hat nicht lange gehalten;
einen W. [ab]schließen, unterzeichnen;
den W. einhalten, brechen.

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Waffenstillstand,
 
eine die Kampfhandlungen beendende Vereinbarung zwischen Krieg führenden Parteien, die den Kriegszustand rechtlich bis zum Friedensvertrag fortbestehen lässt.
 

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Wạf|fen|still|stand, der: Einstellen von Kampfhandlungen (mit dem Ziel, den Krieg endgültig zu beenden): der W. hat nicht lange gehalten; einen W. [ab]schließen, unterzeichnen; den W. einhalten, brechen; Bei Ihrer ersten Vermittlungs-Tour im Mai haben Sie ... vergebens einen W. verlangt (Woche 3. 7. 98, 17).

Universal-Lexikon. 2012.