Weih|bi|schof 〈m. 1u〉 den residierenden Bischof unterstützender Geistlicher mit Bischofsweihe, aber ohne Verwaltungs- u. a. Rechte
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Weih|bi|schof, der (kath. Kirche):
Titularbischof, der den residierenden Bischof bei bestimmten Amtshandlungen vertritt od. unterstützt.
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Weihbischof,
katholische Kirche: ein Titularbischof, der den Diözesanbischof unterstützt. Weihbischöfe nehmen meist als Bischofsvikare selbstständig, doch unter Leitung des Diözesanbischofs eine bestimmte Aufgabe innerhalb des Bistums wahr. In Deutschland haben sie in der Bischofskonferenz volles Stimmrecht.
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Weih|bi|schof, der (kath. Kirche): Titularbischof, der den residierenden Bischof bei bestimmten Amtshandlungen vertritt od. unterstützt.
Universal-Lexikon. 2012.