Akademik

Wettbewerbsrecht
Wẹtt|be|werbs|recht 〈n. 11; Pl. selten〉 Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen, die den wirtschaftlichen Wettbewerb betreffen

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Wẹtt|be|werbs|recht, das:
rechtliche Regelungen zur Verhinderung von unlauterem Verhalten im wirtschaftlichen Wettbewerb.
Dazu:
wẹtt|be|werbs|recht|lich <Adj.>.

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Wettbewerbsrecht,
 
Gesamtheit der Rechtsnormen, die den freien Wettbewerb regeln und schützen sollen. Das W. richtet sich bes. gegen alle den Wettbewerb einschränkenden Absprachen bzw. Verträge zw. Unternehmen. Die Vorschriften des W. sind v. a. enthalten im Ges. gegen den unlauteren Wettbewerb, im Ges. gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartell), im Marken-Ges., im HGB, BGB und in Vorschriften der EG.

Universal-Lexikon. 2012.