Zel|lu|lar|pa|tho|lo|gie 〈f. 19; unz.〉 medizin. Lehre, nach der Krankheiten Störungen des normalen Lebens von Zellen sind
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Zellularpathologie,
von R. Virchow in dem Werk »Die Cellularpathologie in ihrer Begründung auf physiologische und pathologische Gewebelehre« (1858) begründete lokalistische Krankheitslehre, nach der die krankhaften Veränderungen in den (physikalisch-chemischen) Zellveränderungen zu suchen sind. Die Zellularpathologie war besonders gegen herrschende humoral- und solidarpathologische sowie gegen vitalistischen Vorstellungen in der Medizin gerichtet und stellt den Ausgangspunkt der pathologischen Histologie und wissenschaftlichen Pathologie (v. a. mit systematischer Auswertung mikroskopischer Untersuchungen) dar.
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Universal-Lexikon. 2012.