Akademik

Zinsgroschen
Zịns|gro|schen 〈m. 4
1. 〈MA〉 kleine Abgabe an den Grundherrn
2. 〈1492-1499〉 sächsische Silbermünze

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Zịns|gro|schen, der (früher):
(im MA.) Grundzins in Form von Geld.

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Zinsgroschen,
 
sächsische Groschenmünze, die erstmals 1496 ausgeprägt wurde; 21 Zinsgroschen entfielen auf den Rheinen Goldgulden. Den Namen erhielt das Münznominal, weil mit Zinsgroschen Abgaben entrichtet und Zinszahlungen in diesen Münzen vereinbart wurden; da mit dem Zinsgroschen Schürf- und Bergbaugenehmigungen bezahlt wurden, bezeichnete man ihn auch als Muthgroschen (mittelhochdeutsch mute »Maut«, »Zoll«). Im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts wurden Zinsgroschen v. a. in Schneeberg in großen Mengen geschlagen, sodass sie auch die Beinamen Schneber oder Schnieber erhielten.
 
Die Bezeichnung Zinsgroschen in der Bibelübersetzung M. Luthers meint den Denar, mit dem im Römerbriefen Reich alle staatliche Steuern zu zahlen waren.

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Zịns|gro|schen, der: (im MA.) Grundzins in Form von Geld.

Universal-Lexikon. 2012.