Zwạngs|mit|tel 〈n. 13〉 Mittel, um einen Zwang auf jmdn. ausüben zu können
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Zwạngs|mit|tel, das:
Mittel zur Durchsetzung einer behördlichen Anordnung:
jmdm. Z. androhen.
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Zwangsmittel,
öffentliches Recht: Verwaltungsvollstreckungsverfahren.
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Zwạngs|mit|tel, das: Mittel zur Durchsetzung einer behördlichen Anordnung: jmdm. Z. androhen: Was die Wärter ... vor allem lernten, war das Anlegen der Zwangsjacke und die »Handhabung der übrigen Z.« (D. Kühn, Schumann 313).
Universal-Lexikon. 2012.