Zwạngs|wirt|schaft 〈f. 20; unz.〉 staatliche Planwirtschaft (meist beschränkt auf Zeiten wirtschaftlichen Notstandes od. Kriegszeiten)
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Zwạngs|wirt|schaft, die <o. Pl.>:
Wirtschaftsform, bei der der Staat als Zentrale die gesamte Planung der Wirtschaft übernimmt u. die Ausführung der Pläne überwacht.
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Zwangswirtschaft,
Wirtschaftsordnung, in der der Staat über eine zentrale Instanz das gesamte Wirtschaftsgeschehen plant, koordiniert und überwacht; der Preismechanismus ist zum Teil ausgeschaltet, die Wirtschaftsfreiheit beschränkt (Planwirtschaft). Gegensatz: Verkehrs- oder Marktwirtschaft
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Zwạngs|wirt|schaft, die <o. Pl.>: Wirtschaftsform, bei der der Staat als Zentrale die gesamte Planung der Wirtschaft übernimmt u. die Ausführung der Pläne überwacht: Weder herrscht z. B. in den USA die freie Marktwirtschaft noch in der UdSSR die reine Z. (Fraenkel, Staat 375).
Universal-Lexikon. 2012.