Zwei|er 〈m. 3〉
2. Boot für zwei Ruderer od. Paddler
3. 〈österr., süddt.〉 = Zwei (als Schulnote)
4. Omnibus, Straßenbahn der Linie 2
5. 〈schweiz.〉 2/10 l Wein
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Zwei|er, der; -s, -:
1. (ugs.) Zweicentstück, Zweieurostück.
2. (Rudern) Rennboot für zwei Ruderer bzw. Ruderinnen.
3. (landsch.) Zwei:
sie hat einen Z. in Mathe geschrieben.
5. (schweiz.) Flüssigkeitsmenge von zwei Dezilitern.
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Zweier,
1) Golf: Singles.
2) Rudern: mit zwei Ruderplätzen ausgestattetes Boot, entweder je Ruderplatz mit einem Riemen oder mit zwei Skulls (Doppelzweier) versehen. Riemenboote werden mit oder ohne Steuermann beziehungsweise Steuerfrau gefahren. Olympische Bootsklassen sind der Zweier ohne Steuermann, der Zweier ohne Steuerfrau und der Doppelzweier (Leichtgewichte: Doppelzweier), nichtolympische Bootsklasse ist der Zweier mit Steuermann (Leichtgewichte: Zweier ohne Steuermann und Zweier ohne Steuerfrau).
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Zwei|er, der; -s, -: 1. (ugs.) Zweipfennigstück. 2. (Rudern) Rennboot für zwei Ruderer. 3. (landsch.) Zwei. 4. (Golf) Spiel von zwei Einzelspielern gegeneinander. 5. (schweiz.) Flüssigkeitsmenge von zwei Dezilitern: ... stellten ihm die Serviertöchter ungefragt einen Z. Veltliner hin (Widmer, Kongress 138).
Universal-Lexikon. 2012.