Akademik

landwirtschaftlich
bäuerlich; agrarisch; ackerbautreibend

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land|wirt|schaft|lich ['lantvɪrtʃaftlɪç] <Adj.>:
die Landwirtschaft betreffend, auf ihr beruhend, von ihr herrührend, zu ihr gehörend:
landwirtschaftliche Erzeugnisse, Produkte, Maschinen, Betriebe; eine Fläche landwirtschaftlich nutzen.

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lạnd|wirt|schaft|lich 〈Adj.〉 die Landwirtschaft betreffend, zu ihr gehörig, auf ihr beruhend ● \landwirtschaftliche Maschine = Landmaschine

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lạnd|wirt|schaft|lich <Adj.>:
die Landwirtschaft betreffend, auf ihr beruhend, von ihr herrührend, zu ihr gehörend; der Landwirtschaft dienend:
-e Erzeugnisse, Produkte, Maschinen;
-e Nutzfläche;
ein -er Betrieb.

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lạnd|wirt|schaft|lich <Adj.>: die Landwirtschaft betreffend, auf ihr beruhend, von ihr herrührend, zu ihr gehörend; der Landwirtschaft dienend: -e Erzeugnisse, Produkte, Maschinen; -e Nutzfläche; ein -er Betrieb; wo die brasilianische Regierung den Versuch unternahm, eine -e Genossenschaft einzurichten (Gruhl, Planet 87); eine Fläche l. nutzen.

Universal-Lexikon. 2012.