Akademik

Angstklausel
Ạngst|klau|sel, die (Bankw.):
Vermerk auf einem Wechsel, mit dem die Haftung für diesen Wechsel ausgeschlossen wird.

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Angstklausel,
 
Wechselrecht: der Zusatz »ohne Gewähr« oder »ohne Obligo«, durch den ein Indossant seine wechselrechtliche Haftung ausschließt (Indossament).

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Ạngst|klau|sel, die (Rechtsspr. veraltet): Vorbehaltsklausel.

Universal-Lexikon. 2012.