Akademik

wogegen
wobei; wenngleich; wohingegen

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wo|ge|gen
I 〈Interrogativadv.〉 gegen welche Sache? ● \wogegen hilft dieses Mittel?
II 〈Relativadv.〉 gegen das (Vorhergehende, eben Erwähnte) ● er schlug vor, mit dem Wagen zu fahren, \wogegen ich natürlich nichts einzuwenden hatte; →a. wohingegen

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1wo|ge|gen <Adv.>:
1. [mit bes. Nachdruck: 'vo:ge:gn̩] <interrogativ> gegen welche Sache:
w. sollten wir uns wehren?
2. <relativisch> gegen welche (gerade erwähnte) Sache:
es gibt nichts, w. ich etwas einzuwenden hätte;
<weiterführend:> er bat um Aufschub, w. nichts einzuwenden war.
3. (nordd. ugs.) in bestimmten Verwendungen in getrennter Stellung:
etwas, wo man nichts gegen sagen kann.
2wo|ge|gen <Konj.>:
wohingegen.

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wo|ge|gen: I. <Adv.> 1. [mit bes. Nachdruck: 'vo:ge:gn̩] <interrogativ> gegen welche Sache: w. sollten wir uns wehren? 2. <relativisch> gegen welche (gerade erwähnte) Sache: es gibt nichts, w. ich etwas einzuwenden hätte; ein Penicillin, w. (ugs.; gegen das) der Alte allergisch war (Kemelman [Übers.], Mittwoch 195); <weiterführend:> er bat um Aufschub, w. nichts einzuwenden war; dann mussten sie auf ihre Kammern, w. sich Wilhelm regelmäßig wehrte (Härtling, Hubert 25). 3. (nordd. ugs.) in bestimmten Verwendungen in getrennter Stellung: etwas, wo man nichts gegen sagen kann. II. <Konj.> wohingegen: er war immer ganz pünktlich, w. die andern öfter einmal zu spät kamen.

Universal-Lexikon. 2012.