Be|ob|ach|ter|sta|tus, der (Völkerrecht):
Status, der es einem Staat gestattet, bei einer internationalen Konferenz o. Ä., an der er nicht als Mitglied teilnimmt, diplomatisch vertreten zu sein.
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Be|o|bach|ter|sta|tus, der (Völkerr.): Status, der es einem Staat gestattet, bei einer internationalen Konferenz o. Ä., an der er nicht als Mitglied teilnimmt, diplomatisch vertreten zu sein.
Universal-Lexikon. 2012.