Be|rufs|rich|ter, der:
jmd., der hauptberuflich, nicht ehrenamtlich als Richter tätig ist.
* * *
Berufsrichter,
ein Richter, der nach bestimmter fachlicher Vorbildung (Befähigung zum Richteramt) in das Richterverhältnis berufen worden ist, im Unterschied zum ehrenamtlichen Richter.
* * *
Be|rufs|rich|ter, der: vgl. ↑Berufspolitiker.
Universal-Lexikon. 2012.