Akademik

Berufsrichter
Be|rufs|rich|ter, der:
jmd., der hauptberuflich, nicht ehrenamtlich als Richter tätig ist.

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Berufsrichter,
 
ein Richter, der nach bestimmter fachlicher Vorbildung (Befähigung zum Richteramt) in das Richterverhältnis berufen worden ist, im Unterschied zum ehrenamtlichen Richter.

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Be|rufs|rich|ter, der: vgl. ↑Berufspolitiker.

Universal-Lexikon. 2012.