Be|weis|si|che|rung, die (Rechtsspr.):
in Ausnahmefällen vor od. in einem Gerichtsverfahren erlaubte vorzeitige Beweisaufnahme zur Sicherung von Beweismitteln.
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Beweissicherung,
die vorsorgliche Beweisaufnahme vor einem möglichen Prozess oder während eines Verfahrens, in dem die Beweiserhebung noch nicht angeordnet ist oder nicht angeordnet werden kann. Die Beweissicherung dient zur Feststellung tatsächlicher Umstände für einen möglichen späteren Prozess. Im Strafverfahren findet sie z. B. statt, wenn die sofortige Untersuchung oder Entnahme von Blutproben erforderlich ist (§ 81 c Absatz 3 StPO). Im Zivilprozess ist die Beweissicherung Zweck eines selbstständigen Beweisverfahrens.
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Be|weis|si|che|rung, die (Rechtsspr.): in Ausnahmefällen vor od. in einem Gerichtsverfahren erlaubte vorzeitige Beweisaufnahme zur Sicherung von Beweismitteln.
Universal-Lexikon. 2012.