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Erfolgsbeteiligung
Er|fọlgs|be|tei|li|gung, die:
finanzielle Beteiligung von Betriebsangehörigen am Erfolg des Unternehmens.

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Erfolgsbeteiligung,
 
Ergebnisbeteiligung, Beteiligung von Betriebsangehörigen am Erfolg des Unternehmens, die zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt vertraglich vereinbart wird (individuell oder über Betriebsvereinbarungen). Bemessungsgrundlage der Erfolgsbeteiligung können u. a. Produktionsmenge und Produktivität (Leistungsbeteiligung), Umsatz oder Wertschöpfung (Ertragsbeteiligung) sowie Betriebs- beziehungsweise Unternehmensgewinn oder ausgeschütteter Gewinn (Gewinnbeteiligung) sein. Durch die Erfolgsbeteiligungen sollen insbesondere Leistungsanreize geschaffen, die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen erhöht, die innerbetriebliche Zusammenarbeit gefördert, ein qualifizierter Mitarbeiterstamm herausgebildet und die Vermögensbildung von Arbeitnehmern gefördert werden.

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Er|fọlgs|be|tei|li|gung, die: finanzielle Beteiligung von Betriebsangehörigen am Erfolg des Unternehmens: Bei einer E. können nicht nur die Mitarbeiter profitieren, sondern auch die Unternehmen (Zeit 21. 11. 97, 40).

Universal-Lexikon. 2012.