Ẹrz|her|zog, der:
a) Titel der Prinzen des Hauses Österreich;
b) Träger des Titels Erzherzog.
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Erzherzog,
mittellateinisch Ạrchidux, bis 1918 Titel der Prinzen des österreichischen Hauses Habsburg. Der Titel entstand, als Herzog Rudolf IV. von Österreich (1358-65) die den Habsburgern in der Goldenen Bulle von 1356 im Heiligen Römischen Reich vorenthaltene Ranggleichheit mit den auch »Erzfürsten« genannten Kurfürsten durch das 1358/59 vorgelegte, gefälschte »Privilegium maius« beanspruchte. Reichsrechtlich verbindlich wurde der Titel Erzherzog jedoch erst, nachdem das zunächst von Kaiser Karl IV. nicht anerkannte Privilegium maius 1453 von Kaiser Friedrich III. bestätigt worden war und die österreichischen Habsburger die Führung des Reichsfürstenrats im Reichstag erhielten (bis 1806).
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Ẹrz|her|zog, der: a) Titel der Prinzen des Hauses Österreich; b) Träger des Titels Erzherzog.
Universal-Lexikon. 2012.