beendigen; abschließen; in trockene Tücher bringen (umgangssprachlich); ad acta legen; unter Dach und Fach bringen (umgangssprachlich); abhaken (umgangssprachlich); aufhören (mit); erledigen; zu Ende bringen (umgangssprachlich); beenden; siegeln; verplomben; versiegeln
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be|sie|geln 〈V. tr.; hat〉
1. mit Siegel versehen, durch Siegel fest verschließen
2. bekräftigen, bindend bestätigen
● ein Versprechen mit Handschlag \besiegeln; eine Liebeserklärung mit einem Kuss \besiegeln; besiegelt sein entschieden sein, unverrückbar feststehen; sein Schicksal ist (damit, durch das Urteil usw.) besiegelt
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be|sie|geln <sw. V.; hat:
1. [mhd. besigelen] für gültig erklären, bekräftigen:
die Freundschaft mit einem Handschlag b.;
sie besiegelten den Vertrag mit ihren Unterschriften.
2. endgültig, unabwendbar machen:
diese Tat besiegelt seinen Untergang;
ihr Schicksal ist besiegelt.
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be|sie|geln <sw. V.; hat [1: mhd. besigelen]: 1. für gültig erklären, bekräftigen: die Freundschaft mit einem Handschlag b.; sie besiegelten den Vertrag mit ihren Unterschriften. 2. endgültig, unabwendbar machen: diese Tat besiegelt seinen Untergang; Zweifellos besiegelte dieses Tor eine etwas unglückliche Niederlage der Dänen (Tagesspiegel 13. 6. 84, 16); sein Schicksal ist besiegelt. ∙ 3. mit einem Siegel versehen; ↑siegeln (a): Unterzeichnet und besiegelt war das Schreiben von dem Herzoglichen Amte in Stuttgart (C. F. Meyer, Amulett 11).
Universal-Lexikon. 2012.