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ạn||gren|zen 〈V. intr.; hat〉 an etwas \angrenzen an etwas grenzen, eine gemeinsame Grenze mit etwas haben ● das (an unseren Garten) \angrenzende Grundstück
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ạn|gren|zen <sw. V.; hat:
eine gemeinsame Grenze mit etw. haben, benachbart sein, an etw. stoßen:
das Grundstück grenzt [unmittelbar] an den Fluss an;
das angrenzende Zimmer.
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ạn|gren|zen <sw. V.; hat: eine gemeinsame Grenze mit etw. haben, benachbart sein, an etw. stoßen: das Grundstück grenzt [unmittelbar] an den Fluss an; im Gebüsch, ... neben der Pforte, da, wo der Garten angrenzt (Imog, Wurliblume 57); das angrenzende Zimmer.
Universal-Lexikon. 2012.