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Zu|tritt ['ts̮u:trɪt], der; -[e]s:das Eintreten, das Hineingehen:
jmdm. den Zutritt verwehren; »[Unbefugten ist der] Zutritt verboten«; »Kein Zutritt«; er hat im Museum jederzeit Zutritt (er darf jederzeit ins Museum hineingehen).
Syn.: ↑ Zugang.
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Zu|tritt 〈m. 1; unz.〉
1. das Hereinkommen, Eintreten u. das Recht dafür
2. das Eindringen, Hinzukommen (von Flüssigkeiten, Luft)
● \Zutritt bekommen, erhalten, erlangen; jmdm. \Zutritt gewähren; Unbefugte haben keinen \Zutritt; Unbefugten ist der \Zutritt nicht erlaubt; ich habe freien \Zutritt zur Ausstellung ich brauche kein Eintrittsgeld zu bezahlen; kein \Zutritt! (Aufschrift an Türen); \Zutritt verboten! (Aufschrift anTüren); \Zutritt nur mit Ausweis; eine chemische Verbindung vor \Zutritt von Luft schützen; sich den \Zutritt zu etwas erzwingen
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Zu|tritt , der; -[e]s, -e [mhd. zuotrit]:
[Unbefugten ist der] Z. verboten!;
kein Z.;
Z. nur mit Sonderausweis;
Z. [zu etw.] haben, erhalten (die Erlaubnis haben, erhalten, etw. zu betreten);
jmdm. den Z. verwehren, verweigern;
b) (von Flüssigkeiten od. Gasen) das Eindringen, Hinzukommen:
Phosphor entzündet sich beim Z. von Luft;
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Zu|tritt, der; -[e]s [mhd. zuotrit]: a) das Hin[ein]gehen, Eintreten, Betreten: der Z. zur Bibliothek steht jedermann offen; [Unbefugten ist der] Z. verboten!; Z. nur mit Sonderausweis; kein Z.; Z. [zu etw.] haben, erhalten (die Erlaubnis haben, erhalten, etw. zu betreten); In den Zirkus nun hatte der Arme unentgeltlich Z. (Thieß, Reich 356); jmdm. den Z. verwehren, verweigern; ich bin also nicht als Gefängnisgeistlicher hier - dieses Amt ... ermöglichte mir lediglich den Z. zu Ihnen (Kirst, 08/15, 758); Ü sodass er ... den Z. zur Offizierskarriere erlangte (H. Mann, Unrat 7); b) (von Flüssigkeiten od. Gasen) das Eindringen, Hinzukommen: Phosphor entzündet sich beim Z. von Luft.
Universal-Lexikon. 2012.