Fuß|ball|to|to, das, auch: der:
Glücksspiel, bei dem der Ausgang bestimmter Fußballspiele vorhergesagt werden muss.
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Fußballtoto,
staatlich genehmigte, wöchentlich ausgespielte Sportwette auf den Ausgang von Fußballbegegnungen; gehört zu den Glücksspielen. In Deutschland gibt es 16 Totogesellschaften (entweder staatliche Betriebe, Körperschaften öffentlichen Rechts oder private Gesellschaften), die rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig sind. Die Aufstellung des Spielplans und die Gewinnausschüttung der Quoten in verschiedenen Gewinnklassen erfolgen einheitlich. Gespielt werden die Elferwette (vorherzusagen sind die Spielausgänge von elf vorgegebenen Treffen) und die Auswahlwette 6 aus 45 (vorherzusagen sind aus 45 vorgegebenen Treffen sechs, die unentschieden enden). Vom Spieleinsatz entfallen auf die Gewinner 50 %, auf die Sportwettsteuer 162/3 %, auf die Verwaltung etwa 11 % und auf die Sportförderung, soziale und karitative Zwecke etwa 22 %. - Erstmals wurde das Fußballtoto 1921 in England eingeführt, in der Schweiz 1938, im früheren Bundesgebiet 1948, in Österreich 1949, in der DDR 1953.
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Fuß|ball|to|to, das, auch: der: Glücksspiel, bei dem der Ausgang bestimmter Fußballspiele vorhergesagt werden muss.
Universal-Lexikon. 2012.