Grụnd|ord|nung, die:
einer Sache zugrunde liegende, sie bestimmende, für sie als Prinzip wirkende Ordnung:
die politische G. eines Staates;
sich zur freiheitlich-demokratischen G. bekennen.
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Grundordnung,
evangelisches Kirchenrecht: die nach 1945 in der Evangelischen Kirche in Deutschland und in einer Reihe von evangelischen Landeskirchen beschlossenen neuen Kirchenverfassungen.
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Grụnd|ord|nung, die: einer Sache zugrunde liegende, sie bestimmende, für sie als Prinzip wirkende Ordnung: die politische G. eines Staates; Alle Kompetenzen zielen auf Schutz und Entfaltung der Verfassung als der rechtlichen G. des Gemeinwesens (Fraenkel, Staat 339); sich zur freiheitlich-demokratischen G. bekennen.
Universal-Lexikon. 2012.