beim Landgut das Hauptgebäude mit Wohnungen für den Besitzer und das Gesinde, mit Büro, Wirtschaftsräumen und Gastzimmern. In größerer Form, besonders bei den ehemaligen Rittergütern, hieß es Herrenhaus und blieb dann der Familie und der Gutsverwaltung vorbehalten.
* * *
Guts|haus, das: zu einem ↑Gut (2) gehörendes Wohnhaus.